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MUSS ICH IN EINE ITALIENISCHE STEUERNNUMMER HABEN?

Der italienische „Codice Fiscale“, die Steuernummer, ist ein Instrument, mit welchem in Italien jede Person für steuerliche und verwaltungstechnische Zwecke zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Er wird von der „Agenzia delle Entrate“ ausgestellt. Ein Italiener bekommt ihn schon bei der Geburt.
Ausländer sind nicht verpflichtet, eine italienische Steuernummer zu haben, diese wird aber gegebenenfalls für bestimmte Behördenangelegenheiten erforderlich, z.B. wenn man einen Mietvertrag über 30 Tage abschließen und registrieren lassen, Immobilien kaufen möchte usw..
Ein Ausländer kann die Steuernummer in jedem Büro der Agenzia delle Entrate mit dem Formular AA4/8, das es auch in deutscher Sprache gibt, entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beantragen.
Das Formular steht auch online auf der Webseite www.agenziaentrate.it zur Verfügung.
In dem Antrag müssen unter Vorlage eines aktuellen Ausweisdokuments alle Angaben zu den persönlichen Verhältnissen und dem steuerlich relevanten Wohnsitz, bei welchem der Ausweis mit der Steuernummer zugestellt wird, angegeben werden. Für Minderjährige wird der Antrag von den Eltern gestellt.
Dasselbe Antragsformular – auch online – gilt für die Mitteilung von Personenstandsänderungen und für den Fall, dass man eine Kopie/Zweitschrift z.B. im Falle von Diebstahl, Verlust, mangelnde Zustellung, Beschädigung des Ausweises benötigt.