Das Gesetz Nr. 147 vom 27.12.2013 hat beachtliche Änderungen bei der örtlichen Besteuerung von Grundbesitz mit sich gebracht, die von den Gemeinden noch umgesetzt werden müssen.
So wurde ein neuer Steuerbegriff, die sogenannte “Imposta Unica Comunale” (IUC), also eine Gesamtkommunalsteuer, eingeführt. Diese setzt sich zusammen aus der sogenannten “Imposta municipale propria” (IMU), zu deutsch Gemeindesteuer auf Immobilien, der “Tassa sui rifiuiti” (TARI), zu deutsch Abfallgebühr, und der “Tassa sui servizi indivisibili” (TASI), zu deutsch Gebühr für unteilbare Dienste.
Die neue IUC hat zwei Voraussetzungen: Grundbesitz und Inanspruchnahme von Gemeindeleistungen.
Die IMU wird vollumfänglich vom Grundbesitzer geschuldet und wird auf der Grundlage des Katasterertrages berechnet, multipliziert mit einem von der Art der Immobilie abhängigen und von der Gemeinde festgelegten Koeffizienten. Diese Steuer muss in zwei Raten und zwar am 16. Juni und am 16. Dezember 2014 gezahlt werden.
Die TASI ist eine Gebühr für sogenannte unteilbare Dienste der Gemeinde (wie z. B. öffentliche Beleuchtung, Straßenbelag usw.). Diese ist vom Eigentümer oder vom Besitzer wie z.B. dem Mieter oder Leasingnehmer von Gebäuden, Bauflächen oder Grundstücken zu bezahlen.
Die Zahlung der TASI wird zwischen dem Eigentümer und dem Bewohner der Immobilie aufgeteilt. Die Hausbewohner mit Miet- oder Überlassungsverträgen von einer Vertragsdauer von über 6 Monaten zahlen zwischen 10 und 30 % der Steuern und der Eigentümer den Restbetrag. Bei Verträgen mit einer Laufzeit unter 6 Monaten ist die TASI vollumfänglich vom Eigentümer zu tragen. Die Höhe richtet sich nach dem Katasterwert der Immobilie, wie bei der IMU, wobei ein Steuersatz von 1 o/oo in Ansatz kommt, es sei denn die Gemeinde erhöht diesen Steuersatz im gesetzlichen Rahmen.
Die Gemeinden müssen bis zum 31. Mai 2014 den Steuersatz und die Freibeträge festlegen. Sollten die jeweiligen Beschlüsse der Gemeinden in vorgenannter Frist nicht bekannt gegeben worden sein, so erfolgt die erste Zahlung für das Jahr 2014 auf Grundlage eines Steuersatzes von 1 o/oo, der Ausgleich erfolgt dann im Dezember.
Die TARI, also die Abfallgebühr, ist für die Abfallbeseitigung und Müllabfuhr bestimmt, ersetzt die sogenannte TARES und ist von jeder Person geschuldet, die Gebäude oder Grundstücke unabhängig
von deren Nutzung besitzt und dort Abfälle produziert. Auch hier wird der Steuersatz von jeder Gemeinde selbst bestimmt.
Sowohl TASI als auch TARI werden in zwei Raten am 16. Juni und am 16. Dezember gezahlt, man kann aber auch bereits Mitte Juni den gesamten Jahresbetrag mit dem Formular F24 oder mit Postanweisung bezahlen.
Der Steuerpflichtige muss auch bis zum 30. Juni des Folgejahres der Inbesitznahme der Immobilie unter Benutzung eines entsprechenden Formulars der jeweiligen Gemeinde die entsprechenden Angaben zur IUC machen abgeben. Diese Erklärung entfaltet auch Wirkung für die folgenden Jahre, es sei denn es haben sich Änderungen im Bezug auf den Steuersatz ergeben.
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