Vielleicht haben Sie in Italien schon von 8X1000, 5X1000, 2X1000 gehört oder gelesen. Was sind diese Nummern? Was haben sie für eine Bedeutung?
Wenn in Italien natürliche Personen ihre Steuererklärung (sog. „Modello 730“ oder „UNICO“) machen, können sie bei dieser Gelegenheit entscheiden, dass ein Teil der Steuern (ins besonders der sog. Irpef – Steuer) direkt an bestimmte Organisationen gehen, die „würdige bzw. wichtige“ Zwecke verfolgen. Die Einkommenssteuer erhöht sich also nicht um diese Beträge. Insbesondere drei sind die Entscheidungen, die man treffen kann: an wen möchte ich die 2 Promille “2X1000”, an wen die 5 Promille “5X1000″ und an wen die 8 Promillen”8X1000” geben? Diese Wahl wird direkt in der Steuererklärung getroffen. Auf einem eigens hierfür vorgesehenen Formular, muss die Wahl mit der Unterschrift bestätigt werden. Welche Zwecke sind möglich? Die Wahl der 8 Promille kann an den Staat für soziale und humanitäre Zwecke oder an religiöse Institutionen wie z.B. die katholische, evangelische, hebräische, orthodoxe buddhistische usw. Glaubensgemeinschaften usw. in Italien erfolgen. Fehlt die Unterschrift mit der Wahl gehen sie automatisch an den Staat. Die 5 Promille können an Einrichtungen/Vereine sozialen Interesses gehen. Eine ca. 1.000 Seiten lange Liste dieser zahlreichen Einrichtungen mit ihren Steuernummern ist auf der Internetseite des italienischen Finanzamtes “agenzia delle entrate” zu finden. Bei der Wahl der 5 Promille muss zusätzlich zur Unterschrift die Steuernummer der Einrichtung angegeben werden. Gewählt werden können z.B. Institutionen zur Krebsforschung, die Caritas, aber auch Universitäten, Sportvereine, Blutspendervereine, Tierschutzvereine, Umweltschutzvereine usw. Die 2 Promille sind für politische Parteien gedacht, die gemäß Art. 4 des Gesetzesdekrets 28. Dezember 2013, Nr.149 in einem Register eingeschrieben sind und die an das Finanzamt weitergereicht worden ist. In allen 3 Fällen kann immer nur ein Bestimmungszweck angegeben werden.