Das italienische Gesetz unterscheidet zwei Fälle.
Es ist grundsätzlich verboten, in einem Ladengeschäft Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen. Der Verkäufer muss hierbei im Zweifelsfalle den Personalausweis kontrollieren.
Falls der Verkäufer sich nicht an diese Regel hält, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und dem Verkäufer kann eine Geldstrafe von 250€ bis 1.000€ auferlegt werden. Im Wiederholungsfall wird die Geldstrafe erhöht und zwar auf 500€ bis 2.000€, außerdem kann die Schließung des Geschäfts für 3 Monate angeordnet werden.
Eine andere Regelung gilt für den Genuss von Alkohlika in einem Lokal. In diesem Fall darf der Gewerbetreibende auch Minderjährigen ab 16 Jahren Alkohol servieren.
Wird Alkohol an Minderjährige unter 16 Jahre abgegeben, so macht sich der Verkäufer strafbar und wird entsprechend strafrechtlich verfolgt.
Ein Beitrag, der zum Diskussionsthema passt, betrifft die Regelung des Verkaufs von Alkohol auf der Autobahn. Es ist grundsätzlich verboten, hochprozentigen Alkohol in Autbahngaststätten oder -bars zu servieren. Zwischen 22 und 6 Uhr ist es darüber hinaus verboten, hochprozentige alkoholische Getränke zum Mitnehmen zu verkaufen.
Normale Alkoholika, also nich hochprozentige alkoholische Getränke wie z.B. Wein oder Bier hingegen können auf der Autobahn in den Raststätten immer verkauft, aber zwischen 2 und 6 Uhr nicht serviert werden.