Sind Sie auch schon mal im Sommer nach dem Strand einfach mit Flip Flops usw. ins Auto gestiegen und losgefahren? Oder gar barfuß? Die Verlockung ist groß. Aber was würden in Italien die Polizei und die Versicherung dazu sagen? Sicherlich haben Sie doch “richtige” Schuhe angezogen aus Angst vor einem Strafzettel. Aber was stimmt nun wirklich? Die Polizei in Italien hat auf ihrer Internetseite klar erklärt, dass das Verbot, mit Flip Flops Auto zu fahren, offiziell abgeschafft worden ist, aber die Pflicht bleibt, dass der Fahrer geeignete Kleidung und Accessoires wählen muss, um eine effiziente Fahrtätigkeit mit den Füßen zu ermöglichen. 1993 wurde in Italien nämlich aus der Straßenverkehrsordnung das Verbot, mit Slippers, Sandalen einschließlich Holzsandalen oder hohen Absätzen zu fahren, herausgenommen. Also dürfte man auch barfuß auf Gaspedal und Bremse, sowie Kupplung (wer keine Automatik hat) treten. Das Gesetz hat das Fahrverbot mit Schuhen, die nicht fest an die Ferse gebunden sind, durch eine allgemeinere Version ersetzt. Die neue Norm sagt, dass man immer die Kontrolle über sein Fahrzeug behalten und man immer alle notwendigen Manöver in Sicherheit durchführen muss, um ein rechtzeitiges Bremsen des Fahrzeuges innerhalb des Sehbereiches und vor jeglichen vorhersehbaren Hindernis zu garantieren. Die Frage ist also, ob der Fuß ohne Schuhe oder nur mit Holzsandalen, Flip Flops, Slippers usw. ein rechtzeitiges Bremsen garantieren kann. Die neue derart allgemein formulierte Norm kann auch von Richtern unterschiedlich ausgelegt werden. Probleme könnte es also nicht mit einem Strafzettel von der Polizei geben, sondern eventuell von der Versicherung im Falle eines Unfalles. Die Polizei könnte nämlich in ihrem Protokoll schreiben, dass der Fahrer keine festen Schuhe, sondern zum Beispiel nur Sandalen oder Flip Flops getragen hat. Dies könnte dann von der Versicherung eventuell als Mitschuld des Fahrers ausgelegt werden mit der Begründung, dass der Fahrer vielleicht nicht in der Lage war, rechtzeitig zu bremsen.