Können in Italien beliebig hohe Summen bar bezahlt werden? Nein, es gibt hier genaue Regeln und Einschränkungen. Ab dem 1. Januar 2016 wurde mit dem Ziel der Reduzierung des Schwarzgeldverkehrs und der Förderung von rückverfolgbaren Zahlungsweisen im Zuge des sog. Stabilitätsgesetzes 2016 (Legge di stabilità Nr. 208/2015) die Bargeldgrenze auf 3.000 Euro festgelegt, d.h. Beträge von 3.000 Euro oder höher dürfen nicht bar bezahlt werden. Diese Regel gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privatleute. In bestimmten Fällen liegt die Bargeldgrenze sogar bei 1.000 Euro wie z. B. bei Money Transfer. Zur Zahlung von Beträgen ab 3.000 Euro können sog. rückverfolgbare Zahlungsweisen u.a. Banküberweisung, Kartenzahlung wie z.B. Kreditkarte, nicht übertragbare Bankschecks verwendet werden. Gibt es auch Ausnahmen zu dieser Bargeldgrenze? Ja, z.B. wenn man von seinem eigenen Konto Geld abheben will, auch wenn Ihre Bank im Verdachtsfalle die Operation grundsätzlich im Sinne des Geldwäschegesetzes melden kann. Ein weiterer Ausnahmefall kann sein, wenn eventuell ein über 3.000 Euro liegender Betrag auf mehrere unter der Bargeldgrenze liegende Beträge aufgeteilt wird, z. B. wenn es in der Natur dieser spezifischen Operation liegt oder es im Kaufvertrag in den Zahlungsbedingungen so vorgesehen ist. Es ist jedoch immer ratsam sich vorab genau zu informieren, damit dieses Vorgehen nicht doch als Umgehung des Gesetzes ausgelegt wird. Bei Nichteinhaltung des Gesetzes zum Bargeldverkehr sind Geldstrafen von 1% bis 40% des fraglichen Geldbetrages mit einer Mindeststrafe von 3.000 Euro bzw. von 15.000 Euro bei Bargeldtransfers von über 50.000 Euro vorgesehen.