Nachdem im Sommer 2017 die Europäische Richtlinie Nr. 2015/720 in der italienischen Rechtsordnung umgesetzt wurde und somit vorgesehen wurde, dass ab Januar alle Supermärkte nicht mehr Plastiktüten sondern nur noch umweltfreundliche bzw. biologisch abbaubare Tütchen für den Verkauf von Obst und Gemüse den Verbrauchern zur Verfügung stellen können sowie dass diese Tüten nicht kostenlos sein dürfen sondern eine Preis haben müssen, stellte sich die Frage, ob die Personen eigene Tüten/oder sonstige Behälter mit sich bringen konnten oder nicht. Um dieses Problem zu lösen, hat das italienische Gesundheitsministerium die Meinung des italienischen obersten Verwaltungsgerichts (das sog. „Consiglio di Stato“) eingeholt. Nun hat dieser am 29. März 2018 eine Antwort zu dieser Frage erlassen: da das Ziel der neu in Kraft getretenen Vorschriften die Reduzierung des Plastikkonsums sei und die Bio-Tüten als Ware betrachtet werden müssen, können die Verbraucher nicht gezwungen werden, sie zu kaufen, sondern sie können von zu Hause eigene Behälter für Obst und Gemüse mitbringen. Auf der Basis dieses Gutachtens hat das italienische Gesundheitsministerium am 27. April ein ministerielles Rundschreiben veröffentlicht, in dem es folglich die von zu Hause gebrachten Säckchen erlaubt, aber unter der Bedingung, dass sie die gleichen Eigenschaften derjenigen des Supermarktes haben: zur einmaligen Verwendung, neu, geeignet für Lebensmittel und kompostierbar (also biologisch abbaubar in 3 Monaten).
Das Gesundheitsministerium sieht als möglichen kritischen Punkt das unterschiedliche Gewicht der alternativen Behälter im Vergleich zu den Säckchen der Supermärkte beim Abwiegen der Ware. Die Waagen wären nämlich so geeicht, dass das Gewicht der Säckchen abgezogen würde. Da das Gesundheitsministerium aus diesem Grund noch die Meinung des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung und Handel einholen möchte, könnte es hierzu noch weitere Änderungen geben.