Was ist, wenn ich in Italien zum TÜV muss?
Gibt es den auch in Italien? Die Hauptuntersuchung
für Autos, in Deutschland einfach meist TÜV genannt,
in Österreich Begutachtung und in der Schweiz MFK
Motorfahrzeugkontrolle ist in Italien die “Revisione”.
Mit der EU Richtlinie 2009/40/EG wurden regelmäßige
Kontrollen der Kraftfahrzeugsicherheit und Motoremissionen
EU-weit vereinbart. Im April 2014 wurden
dann mit der Richtlinie 2014/45/EU, die im Mai 2018
in Kraf tritt, vom europäischen Parlament Mindestanforderungen
beschlossen, wobei einzelne Länder
auch verschärftere Vorschriften anwenden können. Die
Durchführung der Hauptuntersuchungen ist lt. EU-Richtlinie
eine hoheitliche Tätigkeit der einzelnen Staaten,
die hierzu staatliche Stellen bzw. dafür zugelassene
private Organisationen beauftragen. In dem Beschluss
2014/45/EU ist unter Grund 16 folgendes zu lesen: “Die
Mitgliedstaaten sollten befugt sein, Prüfstellen, die sich
außerhalb ihres Hoheitsgebiet befinden, zur Durchführung
von Prüfungen im Rahmen der technischen
Überwachung für in ihrem Hoheitsgebiet zugelassene
Fahrzeuge zu benennen, wenn diese Prüfstellen bereits
von dem Mitgliedstaat, in dem sie sich befinden, zur
Durchführung der Prüfungen für Fahrzeuge ermächtigt
worden sind”. Also vielleicht wird man in Zukun
die Hauptuntersuchung auch an einer Stelle in Italien
durchführen lassen können. Aber bis dahin muss wohl
das Auto noch in das Land, wo es zugelassen ist.
Wann muss nun in Italien die “Revisione” für in Italien
zugelassene Autos gemacht werden? In Italien ist laut
der italienischen Straßenverkehrsordnung die erste
“Revisione” vier Jahre nach der Erstzulassung Pflicht,
und zwar innerhalb des Monats der Erstzulassung.
Danach im Abstand von zwei Jahren innerhalb des
Monats der letzten “Revisione”. Dies gilt z.B. auch für
Motorräder und Kleinkrafträder. Taxis und Busse zum
Beispiel müssen sich jährlich der “Revisione” unterziehen.
In Italien kann man die “Revisione” bei der “Motorizzazione
civile” oder bei ermächtigten Werkstätten
durchführen lassen. Es werden die Sicherheitsbedingungen,
die Lärmemission, und der Schadstoffausstoß
geprüpft . Bei positivem Ergebnis wird ein Aufleber
auf dem Fahrzeugbrief (libretto di circolazione) angebracht.
Ansonsten kann sie je nach Prüfungsergebnis
nach den entsprechenden Reparaturen innerhalb eines
Monats wiederholt bzw. muss neu beantragt werden.
Seit 2012 muss übrigens nicht mehr der blaue Aufkleber
“bollino blu” inbezug auf den Schadstoffausstoss an
der Windschutzscheibe angebracht werden.
Es kann eventuell eine außergewöhnliche “Revisione”
erforderlich sein, falls die Polizei z.B. nach der Reparatur
infolge eines Unfalls Zweifel an der Sicherheit oder
einfach an Lärmemission oder Schadstoffausstoss äußert.