Menu Chiudi

DAS ITALIENISCHE GESUNDHEITSSYSTEM

Wie funktioniert eigentlich das italienische Gesundheitssystem? Wie sieht es hier in Italien mit der Krankenversicherung aus? Das Gesundheitssystem in Italien beruht nicht wie in anderen Ländern auf verschiedenen Krankenversicherungen. Es ist im italienischen Grundgesetz verankert und wird über den staatlichen Gesundheitsdienst SSN („servizio sanitario nazionale“) abgewickelt. Auf gesamtstaatlicher Ebene sind einheitliche Mindestbetreuungstandards (LEA – „livelli essenziali di assistenza“) definiert worden. Diese Mindestbetreuungsstandards umfassen alle jene Leistungen und Dienste, die der staatliche Gesundheitsdienst SSN allen italienischen Staatsbürgern kostenlos oder gegen Bezahlung einer Kostenbeteiligung (Tickets) unabhängig vom Einkommen gewährleistet. Was beinhaltet diese Mindestbetreuung? Zum einen gehören dazu Präventionsmaßnahmen wie Pflichtimpfungen oder empfohlene Impfungen, Vorsorgeprogramme zum Beispiel zu Krebsfrüherkennung, Schutz vor Unfallrisiken am Arbeitsplatz. Hinzu kommt die medizinische Grundversorgung für Erwachsene und Kinder, die fachärztliche Betreuung in den Ambulatorien von öffentlichen bzw. privaten autorisierten Kliniken, Diagnose- und Laboruntersuchungen, Betreuung zu Hause, Beratungsstellen, Altersheime für pflegebedürftige Personen, die pharmakologische Betreuung über Apotheken, usw. Und zuletzt noch die Betreuung im Krankenhaus bei Notfällen (Pronto Soccorso), regulären Krankenhausaufenthalten, Day Hospital, Rehabilitation, Organtransplantation etc. Ausgeschlossen von den Dienstleistungen des staatlichen Gesundheitsdienstes ist unter anderem zum großen Teil die zahnärztliche Betreuung, Schönheitschirurgie sowie nicht konventielle Medizin. Von Region zu Region können dann einige Unterschiede in Bezug auf zusätzliche Leistungen bestehen.
Um die Dienstleistungen des staatlichen Gesundheitsdienstes in Anspruch nehmen zu können, haben alle Italiener eine Gesundheitskarte, die sog. „tessera sanitaria“ und wählen einen Hausarzt bzw. Kinderarzt.
Was gilt nun für Ausländer? Können auch Sie die “tessera sanitaria” erhalten? Hier wird zwischen Nicht-EU Bürger und EU-Bürger bzw. Gleichgestellten (z.B. Schweizer) unterschieden. Mit der europäischen Krankenversicherungskarte können EU-Bürger bei einem Aufenthalt aus Reisegründen die notwendigen medizinischen Leistungen (eventuell gegen Bezahlung des Tickets) in Anspruch nehmen, sich aber nicht in den staatlichen Gesundheitsdienst eintragen. Viele Personengruppen aus der EU haben aber einen Anspruch auf die Einschreibung in den staatlichen Gesundheitsdienst, wie Erwerbstätige in Italien im Angestelltenverhältnis sowie Freiberufliche, oder wer nach fünfjährigem Wohnsitz das Recht auf dauerhaften Aufenthalt von der Wohnsitzgemeinde erhalten hat, oder Rentner im Besitz des Vordruckes S1. Andere können sich gegen Zahlung eines jährlichen vom Einkommen abhängigen Beitrages freiwillig einschreiben. Zuständig für den Antrag auf Eintragung in den italienischen Landesgesundheitsdienst SSN sind die Gesundheitsstellen ASL („azienda sanitaria locale“), wo der EU Bürger in Italien seinen Wohnsitz bzw. Domizil hat. Die ASL kann auch Auskunft zum konkreten Einzelfall geben.