Wie oft ist es uns schon passiert, dass wir an schwülen heißen Sommertagen auf der Straße im Stau stehen und neidvoll zusehen, wie uns ein Motorradfahrer überholt, der im Zickzack durch den Verkehr fährt und leichter an den ersehnten Strand, an den See oder an das grüne Fleckchen in den Bergen kommt? Leider ist vielleicht das Fahren eines Fahrzeuges auf 2 Rädern nicht so einfach wie es aussieht: die italienische Straßenverkehrsordnung stellt nämlich Motorradfahrzeuge den Autofahrzeugen gleich und müssen daher die gleichen Verkehrsregeln einhalten.
Gerade in Bezug auf die Gewohnheit vieler Motoradfahrer, an Ampeln oder im Stau stehende Autos zu überholen, muss Art. 148 der Straßenverkehrsordnung beachtet werden: das Überholmanöver wird als hochgefährlich angesehen und darf daher nur dann vollzogen werden, wenn der Fahrer alle notwendigen Kontrollen durchgeführt hat (volle Sicht zu haben, das Manöver bei voller Sicherheit durchführen zu können, kontrolliert zu haben, dass keine anderen vor ihm befindlichen Fahrzeuge das gleiche Manöver beginnen, nicht in der Nähe von Kurven, Kuppen, Kreuzungen zu sein).
Deshalb muss den vertikalen wie auch horizontale Verkehrszeichen (Schilder und Fahrbahnmarkierungen) höchste Aufmerksamkeit geboten werden: Bei Präsenz von Überholverbotszeichen darf man nur Motorräder, Mopeds oder Mofas sowie Fahrzeuge ohne Motor überholen; bei durchgehender Linie oder Doppellinie ist ein Überholen nur dann erlaubt, wenn die Linie nicht überschritten werden muss, wobei jedoch eventuelle vertikale Verkehrszeichen sowie die Einschränkungen laut o.g. Art. 148 der italienischen Straßenverkehrsordnung beachtet werden müssen; im Fall der unterbrochenen Linie kann diese überfahren werden, selbstverständlich aber unter Berücksichtigung aller Vorsichtsmaßnahmen für ein Manöver in völliger Sicherheit für sich und andere Verkehrsteilnehmer gemäß Art. 148.
Der Verstoß gegen diese Verkehrsvorschriften könnte teuer werden: man riskiert Geldstrafen bis zu 1.272 Euro, den Verlust von 10 Punkten in Bezug auf den Führerschein sowie einen Führerscheinentzug bis zu 6 Monaten; im Falle eines Unfalles riskiert außerdem derjenige, der sich eines der von der italienischen StVO verbotenen Verhaltens schuldig gemacht hat, dass ihm die volle Verantwortung oder zumindest eine Mitverschuldung angelastet wird.