In Deutschland und in vielen europäischen Ländern gibt es die eingetragene Lebenspartnerschaft bereits seit vielen Jahren. Italien dagegen hatte sich bereits eine Rüge des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingeholt. Nun ist am 5. Juni 2016 auch in Italien nach langem hin und her ein neues Gesetz hierzu in Kraft getreten, das Gesetz 76/2016 zur “Regelung von “unione civile”, also von eheähnlichen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und von “convivenza” , also von de facto Lebensgemeinschaften. Wie funktioniert das? Bei der “unione civile” zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern treten die beiden Partner mit zwei Zeugen vor den Standesbeamten und erklären ihr Ja-Wort, jedoch ohne spezielle Formeln und ohne Aufgebot. Der Standesbeamte wird dann eine Bescheinigung mit Angabe der Partner, der Zeugen, dem Wohnsitz ausstellen. Außerdem wird festgehalten, ob Gütergemeinschaft oder Gütertrennung gewählt wird. Das Ganze wird dann in den Registern des Standesamtes registriert. Rechte und Pflichten sind in vielem gleich oder ähnlich wie bei Eheschließung, z.B. Bei Krankenhausaufenthalt, im Erbfall, Anspruch auf “Witwenrente”, Beitragspflicht zum Unterhalt. Es kann sogar der Nachname von einem der Partner gewählt werden. Zur Scheidung reicht ein Antrag von einem der Partner beim Standesamt, die dann per Vereinbarung direkt vor dem Standesamt oder sollte es nötig sein auch vor Gericht stattfinden kann. Ein großer Streitpunkt bei der Vorbereitung des Gesetzes war die Adoption von Kindern und hier ist wohl der größte Unterschied zur Ehe, z.B. bei der Frage zur Adoption von Kindern des Partners.
Das neue Gesetz regelt auch die “convivenza di fatto” also eine de facto Lebensgemeinschaft vom homo- oder heterosexuellen Partnern. Es geht hier um das Zusammenleben von Lebensgefährten aus affektiven Gründen. Einer der beiden Lebensgefährten beantragt die Einschreibung auf dem “Ufficio anagrafe”, also dem Einwohnermeldeamt, wo der Wohnsitz sein soll. Die Lebensgefährten können finanzielle und vermögensrechtliche in einem zusammen mit einem Rechtsanwalt oder Notar erstellten und in der Gemeinde registrierten Vertrag regeln.