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EINSCHREIBEBRIEF VOM FINANZAMT NICHT ERHALTEN? – DIE ALTERNATIVE IST DIE PEC MAIL ADRESSE

In Italien wird immer mehr die sog. PEC E-Mail Adresse, also ein zertifiziertes E-Mail-Postfach (PEC = Posta elettronica certificata) verwendet. Sie ersetzt oftmals den offiziellen Schriftverkehr per Einschreiben mit Rückantwort zwischen Behörden und Firmen, Freiberuflern etc. Bereits seit längerem müssen in Italien alle Gesellschaften, Einzelfirmen, Freiberufler also alle mit “Partita IVA” (der italienischen MwSt.-Nummer) diese PEC E-Mail Adresse besitzen. Eine PEC E-Mail Adresse ersetzt nicht nur das Einschreiben als Beweis für Versand und Erhalt eines Schreibens. Die PEC E-Mail zertifiziert auch den Inhalt des Schreibens, was mit einem herkömmlichen Einschreibebrief nicht möglich ist.  Auf der Basis des Gesetzes DL 193/2016 gibt das italienische Finanzamt seit 1. Juli 2017 nun die Möglichkeit, dass auch all diejenigen, wie z.B. Privatpersonen, Hausverwalter, Stiftungen etc., die nicht obligatorisch über eine PEC E-Mail Adresse verfügen müssen, offizielle Bescheide vom Finanzamt per PEC anstatt per Einschreiben bzw. Zustellung erhalten können. Den Antrag hierzu muss man online über das elektronische Portal von Fisconline oder Entratel stellen. Was ist der Vorteil? Man hat die Sicherheit – vorausgesetzt man prüft regelmäßig die PEC Mail – , alle Bescheide zu erhalten und kann somit weitere böse Überraschungen vermeiden. Eine PEC Adresse kann sowohl Personen mit Wohnsitz in Italien als auch nicht Ansässige angegeben werden.

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