Mit der EU Richtlinie aus dem Jahr 2006 hat man sich auf eine befristete
Gültigkeit für innerhalb der EU ausgestellte Autoführerscheine
geeinigt. In Deutschland war er z. B. zuvor unbefristet gültig, nun aber
haben seit 2013 die neu ausgestellten eine Gültigkeitsfrist von 15 Jahren
und alle anderen laufen 2033 ab. Deutschland wie auch Österreich hat jedoch
bei der Beantragung auf Verlängerung auf eine Pflichtuntersuchung
verzichtet. In Italien war dies auch vor der EU-Regelung schon anders
und ist auch so beibehalten worden. Je nach Führerscheinklasse und Alter
läuft in Italien nach einer gesetzlich festgelegten Zeit der Führerschein
ab und muss erneuert werden. Für den PKW-Führerschein gilt eine Gültigkeitsdauer
von 10 Jahren für Personen unter 50 Jahren. Ab 50 muss
der Führerschein nach jetzigen Vorschriften alle 5 Jahre erneuert werden,
ab 70 alle 3 Jahre und ab 80 alle 2 Jahre. Um sich das Fälligkeitsdatum
leichter merken zu können, gilt seit 2012, dass das Ablaufdatum mit wenigen
Ausnahmen für neu ausgestellte Führerscheine in dem fraglichen
Jahr mit dem Geburtstag zusammenfällt. Auch wenn Führerscheine erneuert
werden, wird das neue Ablaufdatum nach z.B 10 Jahren auf den
Geburtstag verlegt. Die Verlängerung erfolgt auf telematischem Wege
und Sie bekommen einen neuen Führerschein innerhalb von 15 Tagen.
Voraussetzung ist jedoch die Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses durch
einen abgesehen von Sonderfällen hierzu gesetzlich berechtigten Arztes
(also in der Regel nicht vom Hausarzt). In der Zwischenzeit erhalten Sie
eine in Italien gültige provisorische Bescheinigung. Es kann aber auch
unter bestimmten Umständen sein, dass Sie den Führerschein nicht erneuert
bekommen.