Und haben Sie schon die neue Elektronische Identitätskarte?
Oftmals merkt man es leider erst, wenn man von der Polizei angehalten wird, ein Auto mieten oder mit dem Flugzeug ins Ausland fliegen will. Der Personalausweis, der Pass, der Führerschein …. sind abgelaufen! Alle Personenausweise (also Personalausweis, Pass und mit wenigen Ausnahmen auch die Führerscheine A und B), die neu ausgestellt oder erneuert werden, laufen in Italien am Ende der Gültigkeitsdauer nicht an irgendeinem Datum sondern am Datum des Geburtstages ab. Ein Rentner aus Sardinien hatte 2012 anscheinend diese Idee und der italienische Gesetzgeber hat sie mit Gesetzesdekret Nr. 5 vom 9. Februar 2012 umgesetzt. Wenn Sie also in Zukunft Geburtstag haben, denken Sie daran, die Gültigkeit Ihrer Ausweise zu überprüfen! Zum Thema Personenausweise gibt es in Italien auch eine weitere Neuigkeit: bis 2018 werden alle italienische Personalausweise auf das elektronische Format in der Kreditkartengröße umgestellt (die sog. Elektronische Identitätskarte, abgekürzt „CIE“). Auf der offiziellen Internetseite des Innenministeriums www.cartaidentita.interno.gov.it kann nachgeprüpft werden, ob die eigene Gemeinde bereits das neue Format ausstellt.