In manchen Fällen, beispielsweise wenn Sie in Italien den Wohnsitz haben, kann es sinnvoll sein, ein in Italien gültiges Testament zu hinterlassen. Die Frage ist: Reicht es in Italien, seinen letzten Willen einfach auf ein Blatt Papier zu schreiben? Ist so ein Testament dann gültig? Man kann natürlich auch ein notarielles Testament machen, aber grundsätzlich reicht auch ein einfaches Blatt Papier, also ein privates Testament, auf italienisch “testamento olografo”. Diese Art von Testament muss jedoch sämtlichen Vorschriften genügen, damit es anerkannt und später nicht angefochten wird. So muss es u.a. eigenhändig und handschriftlich abgefasst und unterschrieben werden, das heißt z.B. dass ein auf dem Computer zwar selbst geschriebenes und dann ausgedrucktes Testament ungültig ist. Für das private Testament spricht, dass es jederzeit und überall kostenlos niedergeschrieben werden kann und, sollten die Umstände es nötig machen, kann es problemlos und kostenlos geändert werden. Andererseits, eine missverständliche Formulierung reicht bereits, um unnötige Streitereien unter den Erben hervorzurufe. Außerdem, da ein privates Testament in der Regel auch privat aufbewahrt wird, besteht immer das Risiko, dass es übersehen oder unterschlagen wird. Diese Probleme gibt es bei einem notariellen Testament nicht. Das einzige was gegen ein anderes, nicht privates Testament spricht, sind die Mehrkosten.