Es gibt in Italien schon seit vielen Jahren Grenzen
zur Bezahlung mit Bargeld. Durch derartige Gesetze
sollten Geldwäsche im Falle von illegalen Aktivitäten
sowie das Phänomen der sog. Bezahlungen in
schwarz, also ohne Rechnungstellung, erschwert bzw.
verhindert werden. So gab es 2008 ein Gesetz, das die
Grenze für Barzahlungen auf maximal 12.500 Euro
festlegte, im Mai 2005 wurde sie auf 5.000 Euro herabgesetzt,
im August 2011 auf 2.500 Euro bis schließlich
seit Dezember 2011 die Höchstgrenze bei 1.000 Euro
lag. So mussten ab dem 6.12.2011 alle Beträge über
999,99 Euro auf rückverfolgbare Art und Weise also
z.B. per Scheck, Bank-/ Postüberweisung oder per
Kreditkarte/Euroscheckkarte bezahlt werden. Ab Anfang
dieses Jahres ist man nun wieder flexibler geworden.
Die Bargeldgrenze ist nämlich wieder erhöht
worden und liegt nun bei 3.000 Euro, genauer gesagt
bei 2.999,99 Euro.
Darüberhinaus dann keine Bezahlung mehr in bar.
Als Ausnahme ist z.B. bei dem sog. money transfer
die bisherige Schwelle von 999,99 Euro geblieben.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch bei
Anzahlungen oder Ratenzahlungen eine Abweichung
von der neuen Höchstgrenze geben.
Hierzu sollte man sich jedoch genau vorab informieren.
Und wenn man nun mehr als 3.000 Euro von seinem
Bankkonto abheben oder einzahlen möchte? Ist
das möglich? Ja, es könnte jedoch sein, dass beim Abheben
der Bankangestellte im Sinne des Geldwäschegesetzes
nach dem Zweck fragt. Bei Nichteinhaltung
der Bestimmungen zur Zahlung mit Bargeld ist eine
Geldstrafe von 1% bis 40% des fraglichen Betrages,
jedoch mindestens 3.000 Euro vorgesehen.