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LUST AUF SCHNEE? HABEN SIE VOR, IN DIE BERGE ZUM SKIFAHREN ZU FAHREN? MUSS MAN EINEN HELM TRAGEN? VIELLEICHT SOLLTEN SIE ETWAS MEHR DAZU WISSEN……

Anders als in anderen Länder hat
der italienische Gesetzgeber ein
Gesetz erlassen, welches das Skiund
Snowboardfahren reguliert.
Hier einige Vorschriften. Seit 2003
müssen in Italien alle Skianlagen
versichert sein (gilt nicht für Langlaufpisten).
Die Skianlagen müssen
sich darum kümmern, dass die Pisten
sicher sind und deshalb kann
im Falle eines Unfalls und wenn
dieser durch die fehlende Sicherheit
der Pisten verursacht wurde, der
Geschäftsführer der Skianlage zu
Schadenersatz herangezogen werden.
Aber aufgepasst: Die Skianlage
ist nicht verantwortlich, wenn man
nicht auf der Piste fährt.
Was den Schutzhelm betrifft, muss
er nur von Minderjährigen unter
14 Jahre getragen werden. Hält man
sich nicht an diese Vorschrift, müssen
die Eltern (oder diejenigen, die
für das Kind verantwortlich sind)
eine Geldstrafe in der Höhe von 30
bis 150 € zahlen. Auch wenn es nicht
ausdrücklich als Pflicht vorgesehen
wird, ist es sicherlich zum eigenen
Schutz sinnvoll, wenn auch Erwachsene
sich für das Tragen eines Helms
entscheiden.
Wichtig ist ausserdem, sich daran zu
erinnern, dass eine hohe Geldstrafe
(von 250€ bis 1.000€) vorgesehen ist
für den Fall, dass eine Person nicht
stehenbleibt, wenn er einen Unfall
sieht, d.h. immer anhalten und Hilfe
holen. Die oben beschriebenen Regeln
gelten nicht nur für Skifahrer
sondern auch für Snowboarder.

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