Der Hausverwalter spielt eine wichtige Rolle, wenn man in einem Haus mit Eigentumswohnungen wohnt. Andererseits fragen sich oftmals Besitzer von Wohnungen oder Reihenhäusern mit nur wenigen Wohneinheiten, ob es tatsächlich Pflicht ist, einen Hausverwalter zu haben. Nur in einem Haus mit Eigentumswohnungen von mehr als 8 Wohneinheiten ist ein Hausverwalter von Gesetz her Pflicht. Unter dieser Grenze ist es jedoch immer möglich, freiwillig einen Hausverwalter zu wählen. Sollte die Eigentümerversammlung es nicht machen, wird auf Antrag von einem bzw. Mehrerer Eigentümer oder auf Antrag des scheidenden Hausverwalters der Hausverwalter von gerichtlicher Stelle ernannt. Kann jeder Hausverwalter sein? Grundsätzlich kann der Hausverwalter eine Person oder ein Unternehmen sein. Das Gesetz sieht berufliche Anforderungen vor, die ein Hausverwalter für die Ausübung seines Berufes erfüllen muss; und wenn der Hausverwalter ein Unternehmen ist, gilt dies auch für die Gesellschafter und denjenigen Angestellten, die als Hausverwalter tätig sind. So dürfen z. B. Hausverwalter nicht vorbestraft sein. Was die Ausbildung betrifft, müssen sie einen Oberschulabschluss sowie anfangs einen spezifischen Vorbereitungslehrgang absolviert haben und dann jährlich einen Fortbildungskurs besuchen. Hierzu gibt es Ausnahmen, wenn z.B. ein Miteigentümer zum Hausverwalter ernannt wird. Außerdem muss er eine Versicherung haben, wenn das Haus mit Eigentumswohnungen dies fordert, damit die Eingentümer im Falle von Fehlentscheidungen geschützt sind. Im Zugangsbereich zu dem Haus mit Eigentumswohnungen bzw. wo der meiste Durchgang ist und zum dem auch Dritte Zugang haben, müssen Namen der Hausverwaltung sowie Angaben zum Geschäftssitz und Kontaktdaten einschließlich Telefonnummer angebracht sein.