Mit Verordnung Nr. 185 aus
dem Jahr 2008 wurde für
selbständige Professionisten und
gesellschafsrechtlich strukturierten
Unternehmen die Verpfichtung
eingeführt, die geschäfliche
Korrespondenz mittels einer sogenannten
“PEC”, “posta elettronica
certificata”, also einer zertifizierten
elektronischen Post, zu versenden.
Diese Verpflichtung gilt seit
30.06.2013 auch für Einzelunternehmen.
Die “PEC” ist eine E-Mail mit bestimmten
Eigenschaften, durch welche der E-Mail
eine besondere rechtliche Relevanz
im Geschäftsverkehr zukommt.
Dieser Service kann nur von autorisierten
Diensten (Provider) angeboten werden, den
sogenannten “gestori accreditati,” da diese
die wichtige Aufgabe haben, den
Empfang der jeweiligen E-Mail
verbindlich zu bestätigen.
Wer eine E-Mail per “PEC” versendet,
bekommt umgehend eine
Bestätigung vom eigenen Provider,
dass die E-Mail bearbeitet und
versendet wurde. Nach einigen
Sekunden bekommt der Absender
eine weitere Bestätigung per EMail
und zwar diesmal vom PECProvider
des Empfängers, dass die
E-Mail angekommen ist. Diese Bestätigung
ist rechtlich verbindlich
und dient vor Gericht als Beweis
für den Zugang der E-Mail beim
Empfänger. Dieser kann dann das
Gegenteil, nämlich die E-Mail nie
bekommen zu haben, nicht mehr beweisen.
Vor allem aber, und das ist besonders
wichtig und vorteilhaft,
garantiert eine E-Mail per „PEC“,
dass diese vom Empfänger nicht
verändert und modifiziert werden kann.
Auf diese Weise wird eine schnelle,
im Gegensatz zu einem Einschreiben
mit Rückschein, Zeit und Geld
sparende und sichere Übermittlung
der Korrespondenz mit Zugangsnachweis
garantiert.