Diese Art von Unfällen ist häufig. Man denke zum Beispiel daran, wenn ein Fußgänger auf dem Gehweg über etwas stolpert, das hervorsteht, und sich dabei verletzt. Oder wenn ein Auto auf der Straße über ein tiefes Schlagloch fährt und dadurch der Reifen platzt. Wichtig in Italien ist in diesem Zusammenhang die in der Straßenverkehrsordnung vorgesehene Pflicht zur Wartung zu Lasten derjenigen Behörde, der die Straße gehört. Laut Art. 14 müssen die Straßeneigentümer zur Garantie der Sicherheit und des Verkehrsflusses a) für die Wartung, Verwaltung und Sauberkeit der Straßen sowie für Einrichtungen, Anlagen und Service b) für die technische Kontrolle und Effzienz der Straßen c) für das Anbringen und die Wartung der vom Gesetz vorgesehenen Verkehrsbeschilderung sorgen.Wenn also aufgrund einer Verletzung dieser Pflichten, wie eine schlechte Wartung der Straßen, eine Person selbst bzw. ihr Transportmittel zu Schaden kommt, kann man von dem Straßeneigentümer Schadensersatz fordern (Straßeneigentümer kann die Gemeinde, die Region oder eine andere Behörde sein). Es muss jedoch ein Verhältnis Ursache-Auswirkung zwischen der Anomalie des Straßenzustandes und dem Schaden bestehen: der Schaden muss also durch die Anomalie der Straße verursacht worden sein und durch nichts anderes. Früher war für die Rechtsprechung auch noch wichtig, dass die Straßenanomalie nicht wahrnehmbar war, was besonders komplex und schwierig zu beweisen war. Heute dagegen reicht es, dass der Geschädigte beweisen kann, dass der Schaden durch die schlechte Wartung der Straße verursacht worden ist und kein Hinweis auf die bestehende Gefahr vorhanden war. Es bleibt aber, dass der Schaden durch die Straßenanomalie verursacht sein muss und nicht durch einen externen Faktor zum Beispiel durch nachlässiges Verhalten des Geschädigten (zum Beispiel schlechte Wartung des Fahrzeuges) oder eines Dritten. Kann der Straßenbesitzer beweisen, dass nicht die Straßenanomalie Ursache des Schadens war, wird er keinen Schadenersatz leisten. Um also einen Schadenersatz zu fordern, ist es unbedingt notwendig, die konkreten Umstände des Unfalles zu beweisen. Daher ist es ratsam, sofort Ordnungshüter (Ortspolizei, Straßenpolizei usw. ) zur Unfallstelle zu holen, damit ein Protokoll mit Angaben zum Zustand des fraglichen Straßenabschnitts erstellt wird. Außerdem wäre es nützlich, Fotos vom Unfallort und dem Fahrzeug zu machen und sofort die Namen aller Zeugen einzuholen. Bei Verletzungen an der Person sollte man zur Notaufnahme, also zum ” Pronto Soccorso” zur Feststellung der Verletzungen gehen. Normalerweise wird der Straßen-eigentümer die Angelegenheit an seine Versicherung weitergeben, der Antrag auf Schadenersatz muss aber an den Straßeneigentümer selbst gestellt werden. Die Frist hierfür beträgt 5 Jahre. Passiert der Unfall in Italien, muss ein eventueller Prozess lt. EU-Regelung Nr. 44 aus dem Jahr 2001 in Italien geführt werden.