Das Dektret Nr. Hat einige Neuigkeiten im Versicherungsbereiches zugunstens des Verbrauchers eingeführt, ins besonders wurde die stille Erneuerung des Autovesicherungsvertrages abgeschafft.
Durche die Einführung des Artikels 170 bis im Privatversicherungs Gesetzt (Codice delle assicurazioni private) werden diese Klauseln von den Versicherungsverträge um Motorwagen und Wasserfahrzeuge abgeschafft. Es gilt also nicht mehr die Regel des “Schweigen als Zustimmung”: der vertrag kann nicht mehr als 12 Monate dauern und kann nicht am Fristablaufimplizit erneuert werden. Um den Vesicherten zu bevorzuteilen, eventuelle Klauseln die diese Vorschriften widersprechen sind ungültig.
Bis zu den 31. Dezember, der Versicherte musste einen Kündigung Einschreiben der Vesicherung innerhalb 15 Tage von den Verfallstag der Polizze schicken, sonst wurde automatisch der Vertrag für noch ein Jahr erneuert. Dieser konnt nur durch Zahlung einer Verstragsstrafe gekündigt werden. Mit dem neuen Gesetzt wird die Regelung des Vetrags f‼r die traditionälle Vesicherungen so wie die Online und telefonische Versichenunge die schon so ein system kannten: am Verfalltag kann der Vertrag nur mit deutliche/ ausdrückliche Einwilligun des Versicherten erneuert werden.
Die neue Regelung sieht ausserdem vor, um das Risiko an Vergessenheit zu verkleinern, dass die Vesicherungen den Verfallstag schon 30 tage vorher dem Versicherten errinnern müssen.
Die neue Regelung behaltet die sogenannate “tolleranz- Zeit” von 15 Tage nach dem Verfalltag wärend der die Verischerung dden Versicherungsschütz trotzdem behält bis zur Zahlung der Versicherungspremie.