Autofahren unter Alkoholeinfluss kann teuer werden und schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben. Das italienische Rechtssystem ist äußerst kompliziert, so dass hier nur ein grober Überblick verschafft werden kann. In jedem Fall sollte ein Autofahrer, der bei einer Trunkenheitsfahrt kontrolliert wurde, einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Die Höhe der Strafe richtet sich in der Regel nach der Höhe des Alkoholgehalts im Blut.
Alkoholgenuss bis 0,5 g/l bleibt sanktionslos.
Bei einem Blutalkoholgehalt zwischen 0,5 g/l und 0,8 g/l handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von 500 bis 2000 € und einem Fahrverbot von 3 bis 6 Monaten geahndet wird.
Eine Trunkenheitsfahrt mit einem Alkoholgehalt zwischen 0,8 g/l und 1,5 g/l hat strafrechtliche Folgen und wird mit einer Geldstrafe von 800 bis 2000€, Freiheitsentzug bis zu 6 Monaten und einem Fahrverbot von 6 Monaten bis zu 1 Jahr geahndet. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 g/l handelt es sich also um eine Straftat.
Bei einem Alkoholgehalt über 1,5 g/l umfasst der Strafrahmen eine Geldstrafe von 1500 bis 6000€, Freiheitsentzug von 6 Monaten bis zu 1 Jahr und Fahrverbot von 1 bis zu 2 Jahren. In diesem Fall wird auch immer das Fahrzeug beschlagnahmt, es sei denn, es gehört einem Dritten, der die Trunkenheitsfahrt nicht begangen hat.
Führt die Trunkenheitsfahrt zu einem Unfall, dann werden die vorgenannten Strafen verdoppelt und das Fahrzeug, so es nicht einem unbeteiligten Dritten gehört, wird grundsätzlich beschlagnahmt.
Wurde die Straftat (also ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 g/l) zwischen 22 und 7 Uhr begangen, dann wird die Strafe verdreifacht.
Grundsätzlich jedoch ist es so, dass nach italienischem Recht niemand zum Alkoholtest gezwungen werden kann, wird aber der Test abgelehnt, dann wird automatisch die höchst mögliche Strafe, die für den entsprechenden – geschätzten – Alkoholgehalt vorgesehen ist, verhängt.
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