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WAS RISKIERT MAN, WENN MAN JEMAND BELEIDIGT ?

Jemanden beleidigen, Schimpfworte an den Kopf werfen, ist sicherlich nicht schön, ist es aber strafbar? Was riskiert man mit diesem Verhalten? Bis vor kurzem war die Beleidigung, also die Verunglimpfung der Ehre und Würde einer anwesenden Person, eine echte Straftat, die strafrechtlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und einer Geldstrafe bis zu 516 € geahndet worden war. In Wirklichkeit fand die Sanktion jedoch fast nie Anwendung und die strafrechtliche Norm hatte ihre abschreckende Wirkung verloren. Mit der Reform des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 7 von 2016, die am 6. Februar des gleichen Jahres in Kraft getreten ist, haben sich die Dinge grundsätzlich geändert: die Beleidigung wird jetzt nur zivilrechtlich mit einer Geldstrafe von 100€ bis 8.000€ geahndet, und in schweren Fällen unter bestimmten Tatsachen oder in Anwesenheit von mehreren Personen mit einer Sanktion zwischen 200 € und 12.000 €. Wenn also konkret die beleidigte Person in der Vergangenheit Anzeige bei den Carabinieri erstatten musste, muss er nun einen ordentlichen Prozess mithilfe seines Rechtsanwaltes anstrengen. Wenn am Ende des Prozesses der Tatbestand bestätigt wird, wird der Richter den Schuldigen 1. zur Zahlung eines Schadenersatzes für etwaige Schäden, 2. zur Zahlung der Prozesskosten und 3. zur Zahlung an den Staat einer Geldstrafe verurteilen. Es ist die Möglichkeit der Zahlung auf Raten vorgesehen, aber für die Zahlung der Geldstrafe ist keinerlei Form von Versicherungsschutz zugelassen. Die Zahlungspflicht geht nicht auf Erben über.

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