In Italien haben sich die Gemeindesteuern
in den letzten Jahren
mehrmals geändert, auch die Namen
haben gewechselt. Seit 2014
gibt es nun die Gemeindesteuer
“Imposta Unica Comunale”, abgekürzt
IUC. Sie basiert zum einen
auf Immobilienbesitz und zum
anderen auf die Benutzung von
kommunalen Dienstleistungen
und besteht aus der IMU
(Immobiliengemeindesteuer),
TASI (Gemeindesteuer für unteilbare
Dienstleistungen) und der TARI
(Müllabfuhrsteuer) . Wie hoch
sind diese Steuern ? Die genauen
Steuersätze sowie etwaige Vergünstigungen
werden von den
Gemeinden mit einer sogenannten
“delibera” (Gemeindebeschluß)
festgelegt, wobei es jedoch gesetzlich
festgelegte Höchstsätze gibt.
Die Steuersätze können also von
Gemeinde zu Gemeinde variieren.
Wer bezahlt aber was? Schließlich
könnten ja für jede Immobilie alle
3 Steuern anfallen.
Grundsätzlich bezahlt der Immobilienbesitzer
die IMU. Die IMU
ist eine Vermögenssteuer, wobei
Besitzer einer Immobilie, wo ihr
Hauptwohnsitz ist und keine Luxusimmobilie
ist, auch für das Jahr
2016 davon befreit sind. Worum
geht es nun bei der TASI also der
Gemeindesteuer für unteilbare
Dienstleistungen? Es geht z.B. um
die Beleuchtung, Sicherheit der
Straßen, Verwaltung von öffentlichen
Anlagen usw. . Die TASI
betrifft somit Immobilienbesitzer
und auch den Benutzer der Immobilie.
Und hier gibt es für 2016 eine
Neuigkeit: sowohl der Besitzer als
auch der Mieter, der in der fraglichen
Immobilie seinen Hauptwohnsitz
hat, muss keine TASI
bezahlen. Die TASI betrifft also
eventuell z.B. alle, die eine Zweitwohnung
besitzen oder gemietet
haben. Die prozentuale Aufteilung
zwischen Besitzer und Benutzer,
also z.B. dem Mieter, wird von
der Gemeinde beschlossen. Eine
Gemeinde hat lt. Gesetz auch die
Möglichkeit, eine Reduzierung des
Steuersatzes der TASI sogar bis
auf Null zu beschließen z.b. auch
für Ferienwohnungen. Und zuletzt
noch die TARI, also die Müllabfuhrsteuer.
Sie wird von demjenigen
bezahlt, der Müll produziert,
wobei der genaue Betrag und die
Modalität wieder im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten von
der Gemeinde beschlossen wird.
Auch für die TARI könnte die
Gemeinde grundsätzlich Reduzierungen
z.B. für Ferienwohnungen
beschließen.
Wann sind nun für Besitzer von
Zweitwohnungen die Zahlungen
von IMU, TASI und TARI fällig?
Für die TARI schickt die Gemeinde
das Formular 24 oder ein
Einzahlungsformular für die Post
mit Betrag und Zahlungstermin
zu. Bei der TASI können die Fälligkeitstermine
ebenfalls von der
Gemeinde beschlossen werden,
wobei mindestens 2 Raten (in der
Regel 16. Juni und 16. Dezember)
vorzusehen sind sowie die Möglichkeit
bis 16. Juni jeden Jahres
den Gesamtjahresbetrag der TASI
auf einmal zu bezahlen. Für die
Zahlung kann das Formular F24
oder ein spezielles Einzahlungsformular
der Post verwendet werden.
Die IMU kann auf einmal
bis zum 16. Juni oder in 2 Raten
zum 16. Juni und 16. Dezember
mit Formular F24 oder Posteinzahlungsformular
bezahlt werden.
Wer sich eine Zweitwohnung kauft
oder mietet, sollte daran denken,
bis zum 30. Junides darauf olgenden
Jahres die Erklärung in Bezug
auf die Gemeindesteuer IUC bei
Gemeinde abzugeben. Da es wie
gesagt von Gemeinde zu Gemeinde
Unterschiede geben kann, sollte
man sich informieren.