Am 23. Juni 2017 sind -nach der Abschaffung der alten in März- neue Vorschriften für die Ausübung und Entlohnung von gelegentlichen Tätigkeiten (auf Italienisch der sog. „lavoro occasionale“) wie kleine Dienstleistungen im Haushalt und Garten ohne die Abschließung eines Arbeitsvertrages eingeführt
worden. Das neue System sieht zwei neue Arten von Voucher-Typen vor: das sog. „PrestO”, welches für Unternehmen gedacht ist, und das sog. “Libretto Famiglia 2018 voucher INPS ”, welches dagegen für Familien und Privatleute gedacht ist. In beiden Fällen müssen sich der "Arbeitgeber" und derjenige, der die gelegentliche Tätigkeit ausführt, auf der Internetseite der INPS (Abkürzung
von „Istituto Nazionale della Previdenza Sociale“, also die nationale italienische Sozialversicherungsanstalt), welche auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht, registrieren und dann online alle gesetzlich vorgesehenen Prozeduren erfüllen.
Was das „Libretto di Famiglia“ betrifft, handelt es sich um ein vorfinanziertes nominales „Heftchen“, das aus Zahlungstitel, deren nominaler Wert auf 10 € festgelegt ist, besteht. Dieser Betrag ist das Entgelt für höchstens 1 Stunde Arbeit und enthält schon die Steuern und die Sozialversicherung. Es sind
jedoch bestimmte Grenze festgelegt: jeder Arbeitnehmer, in Bezug zu allen Arbeitgebern, kann mit dieser Zahlungsmodalität jährlich nicht mehr als 5.000€ verdienen; jeder Arbeitgeber, in Bezug zu allen Arbeitnehmern, darf nicht mehr als 5.000€ mit dieser Zahlungsmodalität zahlen; ein Arbeitnehmer
darf nicht mehr als 2.500 € von einen gleichen Arbeitgeber mit diese Zahlungsmodalität bekommen.
Die Entlohnung erfolgt direkt durch die INPS innerhalb dem 15. des nächsten Monats. Das für die Familien gedachte "Libretto Famiglia 2018" kann telematisch über die INPS oder bei der Post gekauft werden und muss dann mit der gewünschten Summe "aufgeladen" werden. Damit können dann kleine
Arbeiten im Haushalt und Garten, Babysitten sowie Alten- und Krankenbetreuung vor Ort im Haus und private Nachhilfestunden durch Rentner, Schüler/Studenten unter 25 Jahren sowie Arbeitslosen entgolten
werden. Nach der Ausübung der Tätigkeit muss die INPS online binnen des 3.
Tages des Folgemonats von der Familie darüber informiert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des INPS www.inps.it, welche auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht.