Nach Art. 172 der italienischen
Straßenverkehrsordnung ist es
für alle erwachsenen Insassen – mit
wenigen Ausnahmen wie z.B. Polizei
und Feuerwehrleute in dringenden
Einsätzen – in einem Fahrzeug
Pflicht, sich sowohl auf den Vordersitzen
als auch auf den Hintersitzen
mit Sicherheitsgurten anzuschnallen.
Ausnahmen kann es bei Vorlage
eines zeitlich begrenzten ärztlichen
Attests vonseiten der zuständigen
Behörden bei besonderen Pathologien
und bei Schwangerschaft geben,
wenn das Anlegen der Gurte nicht
möglich ist bzw. eine besondere Gefahr
bildet. Kinder sind im Falle von
Verkehrsunfällen besonders gefährdet.
Daher dürfen Kinder unter 1,50m
nur auf Kindersitzen (Kinderrückhalteinrichtungen)
befördert werden,
wobei diese entsprechend dem Gewicht
des Kindes geeignet sein müssen.
Beim Kauf dieser Kindersitze
muss auch beachtet werden, dass sie
zugelassen sind. Der Fahrer des Autos
haftet dafür, wenn Minderjährige
nicht korrekt angeschnallt sind beziehungsweise
nicht auf Kindersitzen
sitzen, wenn deren Aufsichtsperson
sich nicht im Auto befindet. Außerdem
könnte er im Falle eines Unfalles
eventuell dafür verantwortlich
gemacht werden, wenn Erwachsene
und vor allem Minderjährige Verletzungen
erleiden und nicht korrekt
angeschnallt waren. Für Taxis und
Mietfahrzeuge mit Fahrer gibt es eine
Sonderregelung. Kinder können hier
auf dem Rücksitz in Begleitung eines
Mitfahrers im Alter von mindestens
16 Jahren ohne Kindersitz befördert
werden. Bei Verstößen gibt es Geldbußen
und Punkteabzug.